Aktuelles und wichtige Nachrichten
Rettungsfähigkeit 2026
Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit
Speziell für Lehrkräfte an Schulen und Personal in Betreuungseinrichtungen und im offenen Ganztag bieten wir die Auffrischung der "großen" Rettungsfähigkeit an.
Für das Jahr 2026 haben wir wieder einen Termin für die Fortbildung RETTUNGSFÄHIGKEIT geplant. Der Kurs findet am Samstag, den 30. Mai von 10 - 17 Uhr im Schulungsraum der DLRG Rüthen und im Biberbad Rüthen statt.
Die Ausschreibung und Anmeldemöglichkeiten sind ab April hier zu finden.
Rahmenbedingungen für die Ausbildung hier.
Ziel:
Ziel dieses Kurses ist die Erlangung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit gemäß des Erlasses „Sicherheitsförderung im Schulsport“ vom 01.12.2014 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Zielgruppe:
Lehrerinnen und Lehrer im Sinne des § 57 SchulG, einschließlich Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie pädagogisches und sozialpädagogisches Personal im Sinne § 58 SchulG, Fachkräfte, die im Ganztag oder im Rahmen von außerunterrichtlichen Sportangeboten tätig sind.
Das Schwimmabzeichen in Bronze wird während des Kurses abgenommen und muss nicht vorher nachgewiesen werden. Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind nicht gefordert.
Inhalte:
Die Inhalte des Kurses entsprechen dem Curriculum der Rahmenkonzeption für die Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit, die das MSW mit den Schwimmsport treibenden Organisationen entwickelt hat und werden von Inhabern einer gültigen Lizenz/Lehrschein vermittelt.
Ansprechperson Petra Golly, Tel: 02952-902060
Rettungsschwimmkurs 2026
Ein Rettungsschwimmlehrgang bei der Rüthener DLRG findet einmal jährlich an zwei Wochenenden in den Sommermonaten statt, da wir bei der Ausbildung auf die Nutzung des Freibades angewiesen sind.
Für das Jahr 2026 sind sind folgende Termine geplant:
Freitag 26. Juni 16 - 20 Uhr, Samstag 27. und Sonntag 28. Juni von 10 - 16 Uhr
und
Freitag 03. Juli 16 - 20 Uhr, Samstag 04. und Sonntag 05. Juli von 10 - 16 Uhr.
Wir bilden euch aus in den Bereichen Sicherheit am und im Wasser, Sprünge, Rettungstechniken, Tauchtechniken, Wiederbelebung. Ihr bringt den Spaß am Wasser, Lust auf Teamarbeit und gute Kenntnisse im Brust, Kraul- und Rückenschwimmen mit. Für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber und Gold benötigt ihr außerdem eine Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre).
Eine Teilnahme an allen Kurstagen ist zwingend erforderlich.
Weitere Infos und die Anmeldemöglichkeit findet ihr ab April hier.
Osterrallye
Spiel, Spaß und spannende Rätsel

Die Rüthener DLRG veranstaltete für die jungen Mitglieder erstmalig eine Osterrallye!
Das Team der Wasserretter mit vielen tollen Ideen im Schulungsraum der Ortsgruppe und auf dem Schulhof der Nikolausgrundschule bereit.
12 Kinder erlebten einen spannenden und interessanten Nachmittag. Einige Eindrücke dazu findet ihr hier!
Angebot der Prüfungsabnahme im Biberbad
Schwimmabzeichenabnahme der DLRG bei der Rüthener Piratenparty
Während der Piratenparty der Stadt Rüthen für Kinder im Biberbad am 18. Juli bietet die DLRG Rüthen einen Sondertermin zur Abzeichenabnahme für das Frühschwimmerabzeichen (Seepferdchen) und das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze, Silber oder Gold. Teilnehmen können Kinder und Jugendliche an diesem Tag kostenfrei.
Das Team der Rüthener DLRG steht an Bahn 1 von 14 bis 18 Uhr bereit und wird die Prüfungen abnehmen.
Alles weitere findet ihr hier.

Übungsbetrieb für Mitglieder
Die DLRG Ortsgruppe Rüthen bietet Übungsbetrieb für Kinder und Jugendliche freitags nachmittags im Lehrschwimmbecken des Friedrich-Spee-Gymnasiums an. Auch neue Interessierte sind zu Schnupperstunden willkommen.
Wenn du Lust hast, bei uns mitzumachen kannst du dich für die passende Gruppe anmelden.
Um allen Interessierten gute Trainingsmöglichkeiten zu bieten, sind die Teilnahmezahlen der einzelnen Gruppen begrenzt.
Hier geht es zum Anmeldeportal für neue Interessierte. Ein spezieller Account zur Anmeldung beim DLRG-Portal ist dabei nicht notwendig. Die einmalige Registrierung zur Trainingsgruppe ist notwendig und jederzeit möglich, soweit freie Kapazitäten vorhanden sind. Eine Abmeldung bei Krankheit und Verhinderung ist nicht erforderlich.


