Aktuelles und wichtige Nachrichten
Herbstaktion der DLRG Jugend
DLRG Teammeisterschaften 2026

Am 25. September 2026 geht es mit der nächsten Aktion weiter:
Es starten die Teammeisterschaften für die Schwimmerinnen und Schwimmer der Übungsstunden aus den Gruppen 2, 3 und 4 am Freitagnachmittag.
Die Jugend der Ortsgruppe Rüthen hat für euch spannende und lustige Wettkämpfe diesmal für Mannschaften geplant. Die Meisterschaften finden im Lehrschwimmbecken von 16:30 bis 19:15 statt.
Für die Teilnehmenden der Gruppe 1 bieten wir normalen Übungsbetrieb an. Alle anderen Gruppen fallen an diesem Nachmittag aus, ist ja klar, die machen alle beim Wettkampf mit!
Anmeldung und weitere Infos HIER.
Abzeichenabnahme und Schwimmprüfungen mit der DLRG sonntags im Biberbad

In den Sommermonaten bietet die DLRG Ortsgruppe Rüthen regelmäßig für jedermann im Rüthener Biberbad Termine an, um Schwimmprüfungen für das Frühschwimmerabzeichen (Seepferdchen) und das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze, Silber oder Gold abzulegen. Teilnehmen können Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene.
Treffpunkt ist jeweils um 10 Uhr an Startblock 1 im Biberbad. Für Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Rüthen ist das Angebot kostenfrei.
Die Prüfungsbedingungen und Kosten für Nichtmitglieder sowie die Baderegeln und Tipps für Fortgeschrittene findet ihr zusammen mir den geplanten Terminen für das Jahr 2026 hier auf KLICK!
Übungsbetrieb für Mitglieder
Die DLRG Ortsgruppe Rüthen bietet Übungsbetrieb für Kinder und Jugendliche freitags nachmittags im Lehrschwimmbecken des Friedrich-Spee-Gymnasiums an. Auch neue Interessierte sind zu Schnupperstunden willkommen.
Wenn du Lust hast, bei uns mitzumachen kannst du dich für die passende Gruppe anmelden.
Um allen Interessierten gute Trainingsmöglichkeiten zu bieten, sind die Teilnahmezahlen der einzelnen Gruppen begrenzt.
Hier geht es zum Anmeldeportal für neue Interessierte. Ein spezieller Account zur Anmeldung beim DLRG-Portal ist dabei nicht notwendig. Die einmalige Registrierung zur Trainingsgruppe ist notwendig und jederzeit möglich, soweit freie Kapazitäten vorhanden sind. Eine Abmeldung bei Krankheit und Verhinderung ist nicht erforderlich.

